Stand November 2019
Leitziel:
Wie alle Gläubigen haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstverständlich Teil an den Grundvollzügen der Kirche und gestalten diese mit. Somit bietet die Seelsorge für Menschen mit Behinderung Möglichkeiten, Glauben zu erfahren (martyria), gestaltet liturgische Feiern zu verschiedenen Anlässen (liturgia), begleitet einzelne und Gruppen in verschiedenen Lebenslagen (diakonia) und stiftet Gemeinschaft nach innen und außen (koinonia).
Grundzüge und Selbstverständnis:
Seelsorge für Menschen mit Behinderung versteht sich als Aufgabe der ganzen Kirche.
Hierbei achten wir Menschen mit Behinderung als Subjekte der Seelsorge.
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind für die Behindertenseelsorge zwei Wege notwendig:
Zum einen unterstützt die Behindertenseelsorge die Gemeinden, pastoralen Räume und Einrichtungen in ihrem Bemühen, Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung eine Heimat zu geben.
Zum anderen initiiert die Behindertenseelsorge Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind. Beide Wege sind im seelsorglichen Alltag unverzichtbar.
Weiterhin ist es Aufgabe der Behindertenseelsorge, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, im Glauben Heimat zu finden und sie in Krisen zu begleiten.
Menschen mit Behinderung brauchen in unterschiedlicher Weise Begleitung und Assistenz, um ihren Glauben in der Kirche leben zu können. Um diese Besonderheiten und die Komplexität der jeweiligen Behinderung wissen die pastoralen Mitarbeiter/innen in der Behindertenseelsorge.
Die Behindertenseelsorge stellt sich im Dialog mit Menschen mit Behinderung der Aufgabe, Barrieren in Kirche und Gesellschaft abzubauen.
Verantwortlich für die Umsetzung sind:
1. Der/die Diözesanverantwortliche
2. Der/die Diözesanbeauftragte
- für Menschen mit Sehbehinderung,
- für Menschen mit Hörbehinderung,
- für Menschen mit geistiger Behinderung,
- für Menschen mit psychischer Erkrankung.
(analog zu den „Sparten“ der DBK)
3. Seelsorger/innen in einzelnen, großen Einrichtungen
(z.B. Blindeninstitut, Maria Bildhausen, St. Josef Eisingen, Körperbehindertenzentrum)
4. Verantwortliche für Seelsorge für Menschen mit Behinderung im pastoralen Raum
Zu 1.: Aufgaben des/der Diözesanverantwortlichen:
- Verantwortung für Konzept, Strategie und Personal
- Vernetzung auf Diözesanebene innerhalb der Fachgruppe, in die Gremien der pastoralen Räume, zu anderen Dienststellen
- Qualitätssicherung durch Ausbildung, Weiterbildung, Standards, Wissensmanagement u.a.
- Vertretung auf Diözesan-, Bayern- und Bundesebene
- Schnittstelle für Anliegen von außen (Kommunen, VdK, Einzelpersonen, Selbsthilfegruppen u.a.)
Zu 2.: Aufgaben der Diözesanbeauftragten:
- Kontakt zu und überregionale Angebote für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Zugehörigen
- Vertretung der Interessen und Anliegen von Menschen mit Behinderung
- Fachliche Unterstützung der in den pastoralen Räumen verantwortlichen Seelsorger oder des Seelsorgeteams
- Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Diensten, die mit Menschen mit Behinderung vor Ort leben und arbeiten
- Vernetzung zu anderen Dienststellen und Kooperationspartnern
- Inhaltliche Zuarbeit für die Diözesanverantwortliche
- Mitarbeit in der Fachgruppe „Seelsorge für Menschen mit Behinderung“ (Vernetzung, Wissensmanagement, Konzeptentwicklung, Qualitätssicherung u.a.)
- Vertretung der Anliegen des Fachbereichs bei regionalen, bayern- und bundesweitenKonferenzen und Veranstaltungen
- Sensibilisieren für Barrieren in Verkündigungsdienst (z.B. Sprache bei Katechesen) und Liturgie, Ermutigung und Unterstützung bei deren Überwindung
- Öffentlichkeitsarbeit
Zu 3.: Aufgaben der Seelsorger/innen in großen Einrichtungen:
Kirche im Alltag erlebbar machen durch:
- Angebote für Menschen mit Behinderung
- Angebote für Angehörige und Zugehörige
- Kooperation mit allen Leitungsebenen der Einrichtung
- Mitarbeiterseelsorge für die Mitarbeiter/innen in der Einrichtung
- Vernetzung mit dem Seelsorgeteam im pastoralen Raum vor Ort
Jedes Seelsorgeteam (ökumenisch, ehrenamtlich, hauptamtlich) formuliert ein Seelsorgekonzept für die Einrichtung und sorgt für Implementierung und Umsetzung. Konkretisierungen finden sich in den jeweiligen Konzepten der Einrichtungen.
Zu 4.: Aufgaben der/des Verantwortlichen für Seelsorge für Menschen mit Behinderung im pastoralen Raum:
- Ansprechpartner/in sein für
- Menschen mit Behinderungen vor Ort
- Angehörige, Zugehörige
- Einrichtungen, Wohngruppen vor Ort
- pastorales Team vor Ort
- ehrenamtliche Mitarbeiter/innen vor Ort
- Diözesanbeauftragte - Sorgen für bauliche und kommunikative Barrierefreiheit
- Sensibel sein und Sensibilisieren für das Thema Inklusion
- Teilhabe aller am Leben der Gemeinde ermöglichen
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Es gelten weiterhin die „Orientierungshilfen für eine diakonische Pastoral in der Diözese Würzburg - Seelsorge mit behinderten Menschen - Hörendes Mitgehen und schützendes Dasein“ vom 19. März 2013.
Ebenso sind Grundlage die cc. 213, 214 und 899 § 3 CIC sowie die UN-Behindertenrechtskonvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ - verbindlich in Deutschland seit dem 26. März 2009 – und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Artikel 3 Absatz 3 GG.
Grundlegend sind ferner „unBehindert Leben und Glauben teilen“, Die deutschen Bischöfe Nr. 70 (12. März 2003) und die Arbeitshilfe „Leben und Glauben gemeinsam gestalten. Kirchliche Pastoral im Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Behinderungen“, Die deutschen Bischöfe (2019).
Am Konzept mitgearbeitet haben:
Georg Ruhsert, Claudia Walter, Toni Barthel, Brigitte Zecher, Gabriele Ernst, Christine Weingärtner, Annedore Himmel, Gregor Groß, Jasmin Endres, Margarete Meißner, Christine Endres.