Die zentrale Grundentscheidung der Diözese Würzburg: „Der Mensch in Not hat Vorrang!“ gilt gerade auch für Menschen mit Behinderungen, für ihre Familien und Betreuungseinrichtungen. Die Seelsorge für Menschen mit Behinderung versteht sich deshalb als Anwalt für die betroffenen Menschen und ist Sprachrohr in Kirche und Gesellschaft für jene, die ihre Anliegen nicht selbst ausdrücken können. Gleichzeitig ermutigt sie Menschen mit Behinderungen in weitgehendster Selbstbestimmung ihre Anliegen zu vertreten.
Die Konfrontation mit Behinderung wird als schwere existentielle Krise erfahren und führt für alle Betroffenen zu einer Lebenswende schlechthin. Die persönliche Begleitung dieser Menschen und ihrer Familien ist deshalb vorrangige Aufgabe gemeindlicher und kategorialer Seelsorge für Menschen mit Behinderung. Dabei ist es notwendig, auf die Betroffenen zu zugehen, sie in ihrer besonderen Situation wahrzunehmen und Begleitung anzubieten.
Berührungspunkte ergeben sich vor allem im Rahmen der Sakramentenkatechese. Gerade hier ist eine sensible, kompetente und entsprechende Gestaltung der liturgischen Feiern hilfreich, die die besondere Situation der Menschen aufgreift und Glaube als Hilfe zum Leben anbietet.
Seelsorge für Menschen mit Behinderungen orientiert sich an den unterschiedlichen Lebensorten und Situationen der betroffenen Menschen. Sie ist deshalb notwendigerweise sowohl Gemeindeseelsorge als auch kategoriale Seelsorge in den Einrichtungen und Schulen.
Die Seelsorge für Menschen mit Behinderungen vernetzt sich mit anderen Partnern der Behindertenhilfe und hilft mit, dass menschenwürdiges Leben gelingen kann.
Hier ist das Konzept der Seelsorge für und mit Menschen mit Behinderung