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Hand eines Rollstuhlfahrers am Reifen
Dokumentation

Gesellschaftliche Herausforderung

Eingabe der Planunggruppe Behindertenpastoral der Diözese Würzburg zum diözesanen Dialogprozess

2006 verabschiedete die UN-Generalversammlung in New York ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das Abkommen wurde bis heute von über einhundert Staaten und 2009 auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der die Menschenrechte auf die Lebenssituation behinderter Menschen hin konkretisiert, um ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Seit Inkrafttreten dieser UN-Konvention sind Kirche und Gesellschaft gleichermaßen verpflichtet, volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Diözese Würzburg und ihre Pfarreien als Körperschaften öffentlichen Rechts, die in der Konvention benannten Rechte sicher stellen müssen.

Aber auch ohne den neuen rechtlichen Status ist „Inklusion" (d.h. gleichberechtigte Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit und ohne Behinderung am kirchlichen Leben) das vom Evangelium her vorgegebene und anzustrebende Ziel. Deshalb hat sich auch Bischof Friedhelm als Schirmherr der Kunstaktion „Nimm Platz - für eine inklusive Kirche und Gesellschaft" dieses Anliegen zu eigen gemacht.

Glaubenswurzeln und Glaubensquellen

Im Schöpfungsbericht wird deutlich, dass jeder Mensch Bild und Gleichnis Gottes ist. Deshalb hängen Würde und Ansehen jedes Menschen (auch des behinderten Menschen) nicht von seiner Leistungsfähigkeit ab. Für uns ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, dass sich diese Ebenbildlichkeit und Gleichheit an Würde auch im kirchlichen Leben abbildet.

Unser Einsatz als haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) ist dabei geprägt und geleitet von der Praxis Jesu, der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt seines Handelns stellte (Mk 3,1-6 „Steh auf und stell dich in die Mitte!").

Umsetzungsschritte in den Pfarreiengemeinschaften (PG)

Für haupt- und ehrenamtlich Tätige in den PGs gilt es, zunächst wahrzunehmen, dass rein statistisch über 8 Prozent aller dort lebenden Menschen von Behinderung betroffen sind. Doch behinderte Menschen fallen nicht selbstverständlich sofort ins Auge. Oft erwarten (oder fordern) sie nichts von ihrer Kirchengemeinde. Zudem sind viele Menschen mit Behinderung tagsüber meist in Ausbildung oder Arbeit außerhalb des Wohnorts.

Eltern tun sich oft schwer, mit ihren behinderten Kindern im gemeindlichen Zusammenhang Fuß zu fassen. Manchmal müssen sie auch leidvolle Erfahrungen des Nicht-willkommen-Seins machen. Deshalb ist es notwendig, einen oder mehrere Beauftragte(n) für die Belange behinderter Menschen in der PG einzusetzen. Er/sie soll(en) Anwalt und Stimme für behinderte Menschen sein. Dabei gilt es aus einer Perspektive der Fürsorge („Wir müssen uns um die Behinderten kümmern!") zu einer Haltung der Inklusion zu kommen. („Ohne Behinderte fehlt in unserer christlichen Gemeinde ein wesentlicher Bestandteil!"). Solche Beauftragten sollten ggf. auch Kontakt zu Einrichtungen der Behindertenhilfe (Werkstätten, Wohnheime, Schulen) innerhalb der Pfarrei aufnehmen und halten.

Insgesamt gilt es in den PGs dafür zu sorgen, dass kirchliche Gebäude (wie Kirchen oder Pfarrheime) barrierefrei zugänglich sind
(nähere Impulse gibt die anhängende „Checkliste Barrierefreiheit")zu einer umfassenden Barrierefreiheit gehören etwa auch die Verwendung der „Leichten Sprache" in Gottesdiensten und Veröffentlichungen, die Lesbarkeit (Schriftgröße, Kontrast) in den Druckerzeugnissen oder die Hörbarkeit des Wortes durch gute Lautsprecheranlagen und Induktionsschleifen für Hörgeräteträger in kirchlichen Räumen, sowie gute Lichtverhältnisse (Ablesen des Mundbildes für Hörbehinderte).Kinder mit Behinderung in ihrer Gemeinde an der Vorbereitung auf die Sakramente teilnehmen können

Barrierefreiheit kommt auch der Lebenssituation von alten und gebrechlichen Gemeindemitgliedern entgegen, die sich selbst nicht als „behindert" beschreiben würden. Hilfestellung und Beratung dazu geben die Diözesanbeauftragten für Behindertenseelsorge oder die Dekanatsbeauftragten.

Zukunft

In den nächsten Jahren wird entscheidend sein, wie die Inklusion behinderter Menschen in der Diözese und den PGs gelingt, um glaubwürdig Kirche zu sein. Dazu sind kleine Schritte und Modellprojekte sinnvoll. Es wird nicht gelingen, von heute auf morgen umfassende Barrierefreiheit und Teilhabe zu gewährleisten. Dies muss jedoch trotzdem das Ziel aller in der Seelsorge Tätigen sein.

Würzburg, den 16. März 2012

Rainer Ziegler,
Diözesanbeauftragter für die Behindertenseelsorge
im Auftrag der Planungsgruppe Behindertenseelsorge der Diözese